Diese Abschrift der Charta mit ihren Unterschriften wurde in einem Archiv gefunden und hierher übertragen. (Woschak)
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Allianz der Inseln (AdI)
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Präambel:
- Aus der Feder Rag Manars -
"Der Kern unseres Bündnisses ist Vertrauen, Freundschaft & freiwillige Hilfe, die aber jeder gerne leistet! "
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Trotz allem benötigt auch die Allianz der Inseln (AdI) eine Charta, welche das Zusammenleben regelt.
Mitglieder
Bündnis vom kleinen See (BvkS)
- Lichter des Waldes
- Die ehrenwerten Katjaner
- Wallasen (Volk hat die Weiten Eresseas verlassen)
- Clan des Schattenmondes
- Urqui Siballo
- Woda'narod
- Talinster
- Fano Waldelfen
- Die kleinen Gnome
- Empyreum Albys
- Netten Nachabarn
- Die Sabäer
- Die Horde
- Eldar
- Die Gilde der Medici (Volk hat sich aufgelöst)
- Auenlands Hoffnung
- Morlocks
- Blamms Horden
- Das Drachenreich
- Silicoiden
- Zirkel der 82
- Rohirrim
- Planetentreiber
- Hoobles - Volk hat sich aufgelöst (485)
Pakt von Evinor (PvE)
- Durins Volk
- Satakis Streiter
- Kinder der 6 Winde
- Karlik
§1 Geltungsbereich der Allianz der Inseln
(1) Die Charta gilt für das Gebiet der Allianz der Inseln (AdI), welches die Heimatinseln mit zugehörigen Eilanden und Regionen der Mitglieder umfasst.
§2 Interne Allianzpolitik
(1) Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen Informationspolitik gegenüber den anderen Mitgliedern.
(2) Informationen, welche in der AdI getauscht werden, dürfen nicht nach außen getragen werden. (Gebot der Geheimhaltung)
(3) Weiter verpflichten sich die Mitglieder, jedem anderen Mitglied jederzeit in allen Situationen des alltäglichen Lebens zur Seite zu stehen und zu helfen (HELFE ALLES).
(4) Die einzelnen Mitglieder sind in ihren Hoheitsgebieten souverän und Entscheidungsunabhängig. Das Betreten der Ländereien der Bündnispartner bedarf weiterhin der Zustimmung der Eigentümer. Kartenmaterial über die Hoheitsgebiete sowie eventuell vorhandener Botschaftsregionen ist gemäß Absatz 1 allen Mitgliedern offen zu legen.
§3 Aggressionen
(1) Kein Mitglied darf ein anderes Mitglied provozieren oder angreifen.
(2) Eigentum ist gegenseitig ohne Neid anzuerkennen.
(3) Bei Differenzen zwischen Mitgliedern sind sofort alle Mitglieder der AdI zu unterrichten und es muss gemeinsam eine Lösung gefunden werden.
(4) Erfolgt ein Angriff von einem oder mehreren Nichtmitgliedern auf die Regionen eines Mitgliedes, so haben alle Mitglieder diesem mit größtmöglichen geheimdienstlichen, diplomatischen und militärischen Mitteln zur Seite zu stehen. Oberstes Gebot sollte jedoch das Finden einer friedlichen Lösung sein.
(5) Greift ein Mitglied ein anderes Volk an und dieses Volk attackiert die Aggressoren, so greift der Verteidigungsfall nicht. Die AdI-Mitglieder sollten aber dennoch versuchen, gemeinsam eine friedliche Lösung des Konfliktes, wenn möglich im Vorfeld, zu finden.
§4 Aufnahme neuer Völker
(1) Um Aufnahme suchende Völker sind verpflichtet, sowohl Allianzen als auch Konflikte mit anderen Völkern offen zu legen. Das teilweise oder vollständige Verschweigen dieser Informationen kann zum rückwirkenden Ausschluss aus der AdI führen.
(2) Zur Aufnahme neuer Völker in die AdI darf es keine Gegenstimme geben. Eine nichtabgegebene Stimme oder Enthaltung gilt als Zustimmung. Gibt es Gegenstimmen erfolgt eine Sonderanhörung. Die Abstimmung erfolgt im Forum der AdI, kann aber wahlweise auch über den Postverteiler durchgeführt werden. Die Abstimmungsdauer beträgt max. 4 Wochen neuer Eressea-Zeitrechnung.
(3) Zur Aufnahme wird dieses Volk in den Vertrag eingetragen und setzt seine Unterschrift darunter. Die bisher geleisteten Unterschriften behalten ihre Gültigkeit.
§5 Verstöße gegen die Charta
(1) Mitglieder, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen einen oder mehrere der Paragraphen handeln, können mit 80% Mehrheit aus der Allianz verwiesen werden. Dafür ist ein Ausschlußantrag von einem Mitglied zu stellen.
(2) Zur Gültigkeit der Abstimmung müssen 80% der abstimmungsberechtigten Mitglieder teilnehmen. Nicht abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder, die Gegenstand des Ausschlussverfahrens sind. Nach Ausschluss bestehen die gleichen Fristen wie in §6 beschrieben.
(3) Erfolgt der Ausschluss aufgrund kriegerischer Handlungen gegen ein Mitglied, erlischt die Mitgliedschaft jedoch sofort.
§6 Aufkündigung der Allianz
(1) Der Vertrag kann von einem Mitglied mit 3-monatiger Frist neuer Eressea-Zeitrechnung über den Postverteiler der AdI gekündigt werden.
(2) Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt das kündigende Mitglied an den Vertrag gebunden. Es wird das Kündigungsdatum des betreffenden Mitgliedes eingetragen und es wird die betreffende Unterschrift nach Ablauf gelöscht.
§7 Änderungen an der Charta
(1) Um Änderungen an der Charta vorzunehmen, stellt das Mitglied mit dem Änderungswunsch einen Antrag, in welchem der Vorschlag formuliert ist.
(2) Die Diskussion und Abstimmung wird längstens 2 Monate neuer Eressea Zeitrechnung dauern.
(3) Zur Annahme der Änderung darf es keine Gegenstimme geben. Eine nichtabgegebene Stimme oder Enthaltung gilt als Zustimmung.