Botschafterregion Muschelplateau
Verfasst: 11.01.2021, 12:29
Botschaftsregion des Rat von Podina
Im Südosten von Podina befindet sich eine Ein-Regionen-Insel genannt Muschelplateau. Dies ist die Botschaftsregion des Rat von Podina. Es haben sich schon viele Botschafter der verschiedensten Völker darauf versammelt.
Aber auch eine Botschaftsregion benötigt Regeln, um das Zusammenleben zu vereinfachen.
Regeln für die Botschafterinsel Muschelplateau (im Folgenden als "Botschafterinsel" bezeichnet) unter Aufsicht des Rat von Podina. Die Völker des Rat von Podina sind im folgenden als "Rat von Podina" bezeichnet.
§1 Auf der Botschafterinsel sind Abgesandte aller Völker willkommen.
§2 Die Anzahl der Personen je Volk, ausgenommen des Rat von Podina, auf der Botschafterinsel darf 5 nicht überschreiten.
$2a Personen, die sich bis zur ersten Woche des Monats Blütenregen im Jahre 38 des zweiten Zeitalters (Woche 1201) auf Muschelplateau aufhalten, dürfen weiter in der Botschaft ihres Volkes auf der Botschafterinsel verbleiben.
§3 Das Rekrutieren, Fällen von Bäumen, Abbau von Eisen/Steinen/Laen, Handeln von Luxusgütern, Sammeln von Kräutern, das Einfangen von Pferden oder der Abbau anderer Rohstoffe und das Bewachen auf der Botschafterinsel ist den Völkern des Rat von Podina vorbehalten.
§4 Der Unterhalt der Botschafter auf der Botschafterinsel wird vom Rat von Podina sichergestellt. Das Eintreiben von Steuern sowie das Unterhalten der Bauern zum Zwecke der monetären Bereicherung bleibt dem Rat von Podina vorbehalten.
§5 Das Anlanden von Personen mit den Talenten Tarnung oder Spionage, sowie das Erlernen dieser Talente auf der Botschafterinsel, oder die Verschleierung oder Annahme eines anderen Banners ist allen Völkern, welche nicht dem Rat von Podina angehörig sind, untersagt. Ferner gilt für diese Völker eine Beschränkung sämtlicher Kampftalente auf Stufe 5; die Einhaltung wird unregelmäßig und stichprobenartig durch den Rat von Podina unangekündigt überprüft.
§6 Kein Volk auf der Botschafterinsel darf ein anderes physisch oder magisch angreifen, auch Verwünschungen von Gebäuden/Schiffen oder gar der ganzen Region sind untersagt; davon ausgenommen ist der Rat von Podina, sofern die ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung der Ordnung auf der Botschafterinsel dienen. Das Tragen von Waffen ist nur Völkern des Rat von Podina erlaubt.
§7 Bezeichnung und Beschreibung des jeweiligen Botschaftsgebäudes dürfen frei gewählt werden. Sie sollten jedoch keine verunglimpfende Texte gegen andere Völker enthalten.
gezeichnet:
Der Rat von Podina, Muschelplateau, letzte Woche des Monats Sturmmond im Jahre 8 des zweiten Zeitalters.
Aktuell vertreten durch die Woda'narod.
geändert:
§4a entfernt, dritte Woche des Woche des Monates Sturmmond im Jahr 6 des zweiten Zeitalters
§5 geändert, zweite Woche des Monats Feldsegen im Jahre 11 des zweiten Zeitalters
$2a hinzugefügt in der ersten Woche des Monats Blütenregen im Jahre 38 des zweiten Zeitalters (Woche 1201)
Im Südosten von Podina befindet sich eine Ein-Regionen-Insel genannt Muschelplateau. Dies ist die Botschaftsregion des Rat von Podina. Es haben sich schon viele Botschafter der verschiedensten Völker darauf versammelt.
Aber auch eine Botschaftsregion benötigt Regeln, um das Zusammenleben zu vereinfachen.
Regeln für die Botschafterinsel Muschelplateau (im Folgenden als "Botschafterinsel" bezeichnet) unter Aufsicht des Rat von Podina. Die Völker des Rat von Podina sind im folgenden als "Rat von Podina" bezeichnet.
§1 Auf der Botschafterinsel sind Abgesandte aller Völker willkommen.
§2 Die Anzahl der Personen je Volk, ausgenommen des Rat von Podina, auf der Botschafterinsel darf 5 nicht überschreiten.
$2a Personen, die sich bis zur ersten Woche des Monats Blütenregen im Jahre 38 des zweiten Zeitalters (Woche 1201) auf Muschelplateau aufhalten, dürfen weiter in der Botschaft ihres Volkes auf der Botschafterinsel verbleiben.
§3 Das Rekrutieren, Fällen von Bäumen, Abbau von Eisen/Steinen/Laen, Handeln von Luxusgütern, Sammeln von Kräutern, das Einfangen von Pferden oder der Abbau anderer Rohstoffe und das Bewachen auf der Botschafterinsel ist den Völkern des Rat von Podina vorbehalten.
§4 Der Unterhalt der Botschafter auf der Botschafterinsel wird vom Rat von Podina sichergestellt. Das Eintreiben von Steuern sowie das Unterhalten der Bauern zum Zwecke der monetären Bereicherung bleibt dem Rat von Podina vorbehalten.
§5 Das Anlanden von Personen mit den Talenten Tarnung oder Spionage, sowie das Erlernen dieser Talente auf der Botschafterinsel, oder die Verschleierung oder Annahme eines anderen Banners ist allen Völkern, welche nicht dem Rat von Podina angehörig sind, untersagt. Ferner gilt für diese Völker eine Beschränkung sämtlicher Kampftalente auf Stufe 5; die Einhaltung wird unregelmäßig und stichprobenartig durch den Rat von Podina unangekündigt überprüft.
§6 Kein Volk auf der Botschafterinsel darf ein anderes physisch oder magisch angreifen, auch Verwünschungen von Gebäuden/Schiffen oder gar der ganzen Region sind untersagt; davon ausgenommen ist der Rat von Podina, sofern die ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung der Ordnung auf der Botschafterinsel dienen. Das Tragen von Waffen ist nur Völkern des Rat von Podina erlaubt.
§7 Bezeichnung und Beschreibung des jeweiligen Botschaftsgebäudes dürfen frei gewählt werden. Sie sollten jedoch keine verunglimpfende Texte gegen andere Völker enthalten.
gezeichnet:
Der Rat von Podina, Muschelplateau, letzte Woche des Monats Sturmmond im Jahre 8 des zweiten Zeitalters.
Aktuell vertreten durch die Woda'narod.
geändert:
§4a entfernt, dritte Woche des Woche des Monates Sturmmond im Jahr 6 des zweiten Zeitalters
§5 geändert, zweite Woche des Monats Feldsegen im Jahre 11 des zweiten Zeitalters
$2a hinzugefügt in der ersten Woche des Monats Blütenregen im Jahre 38 des zweiten Zeitalters (Woche 1201)